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Abstract Nur sehr wenige Gerichte in Deutschland veröffentlichen systematisch ihre Entscheidungen - ein großes Problem im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gerichtsöffentlichkeit und das Rechtsstaatsprinzip. Der Artikel skizziert Probleme die durch die fehlende Verfügbarkeit freier juristischer Daten entstehen, erläutert Anwendungsbeispiele mit Praxisbezug und zeigt Wege aus der Misere auf. Einleitung Das Ideal von Open Legal Data - die freie Verfügbarkeit juristischer Daten - ist keine Erfindung des Internets, sondern eine zentrale demokratische Errungenschaft und das Fundament des modernen Rechtsstaats. So schreibt § 5 I UrhG die Urheberrechtsfreiheit für “Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen” vor. Nach § 5 II UrhG gilt das gleiche für “andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind”. Willkür und Geheimjustiz lassen sich nur verhindern wenn Bürger:innen eine realistische Chance haben das jeweils gültige Recht zu erkennen und ihr Verhalten danach auszurichten. Das bedeutet konkret die Möglichkeit der Kenntnisnahme nicht nur von Gesetzen und Verordnungen, sondern auch von der in der juristischen Praxis überragend wichtigen Rechtsprechung und anderen juristischen Dokumenten, die staatliche Machtausübung legitimieren und umsetzen. (...) Kontext Dieser Artikel ist auf Einladung des Vorstandes des Deutschen Richterbundes (Landesverband Berlin) entstanden und in der VOTUM 1/2021 (Seiten 21 bis 26) erschienen. Zudem wurde der Artikel inhaltsgleich am 29. März 2021 auf der Webseite des Deutschen Richterbundes (Landesverband Berlin) veröffentlicht. Die VOTUM ist die Zeitschrift des Deutschen Richterbundes (Landesverband Berlin) und erscheint 2 bis 4 mal im Jahr. Über den Autor Der Autor ist Rechtswissenschaftler und Legal Data Scientist. Seine Dissertation über ein Thema an der Schnittstelle von Völkerrecht, internationalem Menschenrechtsschutz, Anthropologie und Friedensforschung wird aktuell von der Studienstiftung des deutschen Volkes gefördert. Er ist zudem pro bono als Chief Legal Officer der NGO RASHID International tätig, die auf den Schutz des irakischen Kulturguts spezialisiert ist und bei den Vereinten Nationen special consultative status innehat. Webseite: www.seanfobbe.de
Open Legal Data, Beschluss, Urteil, Gemeinfreiheit, R, Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Gericht, Rechtsstaat, Entscheidung, Machine Learning, Urheberrecht, Open Data, Künstliche Intelligenz, Statistisches Programmieren, Deutscher Richterbund
Open Legal Data, Beschluss, Urteil, Gemeinfreiheit, R, Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Gericht, Rechtsstaat, Entscheidung, Machine Learning, Urheberrecht, Open Data, Künstliche Intelligenz, Statistisches Programmieren, Deutscher Richterbund
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