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Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit Elternschaften von Menschen mit einer geistigen Behinderung im Kontext des zivilrechtlichen Kindesschutzes. Zum Schutz gefährdeter Kinder trifft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Entscheidungen, die in das Erziehungsprimat der Eltern eingreifen und ihre persönliche Freiheit beschränken. Um Fehleinschätzungen zu vermeiden und die Entscheide begründen zu können, ist von der KESB eine hohe Sach- und Fachkompetenz gefordert, was Kenntnisse über die zumeist sehr komplexen Problemlagen der betroffenen Familien voraussetzt. Da Elternschaften von Menschen mit einer geistigen Behinderung ein eher seltenes Phänomen darstellen, fehlt eine breite fachliche Auseinandersetzung mit dieser Thematik, so dass nur wenig Wissen über die Lebensrealitäten dieser Familien vorliegt. Bevor anhand des internationalen Forschungsstands der Frage nachgegangen wird, welche spezifischen Merkmale solche Elternschaften kennzeichnen und wie sie sich auf die Entwicklung der Kinder auswirken, wird zunächst aufgezeigt, was unter geistiger Behinderung verstanden wird, welche gesetzlichen Bestimmungen im vorliegenden Kontext bedeutsam sind, wie sich die Gesellschaft und Fachwelt zu diesen Elternschaften positionieren, und wie häufig sie in der Schweiz vorkommen. Aus den Forschungsbefunden zu Elternschaften von Menschen mit einer geistigen Behinderung ergibt sich, dass die Elternkompetenz zumeist eingeschränkt ist und die Kinder erhöhten Entwicklungsrisiken ausgesetzt sind. Gleichzeitig wird festgestellt, dass eine gezielte und bedarfsgerechte Unterstützung ein kindeswohlgerechtes Zusammenleben der Eltern und Kinder ermöglichen kann. Zur Beantwortung der dieser Masterarbeit zugrunde liegenden Fragestellung, welche fachlichen Anforderungen sich für die KESB bei der Überprüfung notwendiger Massnahmen im Spannungsfeld «Kindesschutz versus Elternrechte» bei geistig behinderten Eltern ergeben, wird anhand einiger Verfahrensaspekte aufgezeigt, wie die Erkenntnisse der Forschung konstruktiv in den Abklärungs und Entscheidungsprozess einfliessen können. Zudem wird aufgezeigt, weshalb die Mitarbeitenden der KESB aufgrund gesellschaftlicher Stigmatisierungen geistig behinderter Eltern und ihrer Kinder aufgefordert sind, ihre eigenen Haltungen hinsichtlich solcher Elternschaften zu reflektieren. Die Soziale Arbeit mit ihrer berufsethisch verpflichtenden Ausrichtung an den Menschenrechten übernimmt hierbei eine wichtige Rolle. Die interdisziplinäre Ausrichtung der KESB mit Vertretern und Vertreterinnen des Rechts und der Sozialen Arbeit trägt wesentlich dazu bei, dass die Entscheide nicht nur rechtlichen, sondern auch ethischen Ansprüchen gerecht werden.
+ Code Diss LU: hslusa mas sar + Fussnote: Master-Arbeit MAS Sozialarbeit und Recht, Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, 2018 + NL-Code: NLLUHSA201812
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