
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat den gesetzlichen Auftrag, jährlich die von den Versuchstiereinrichtungen erhobenen Daten von den Bundesländern abzufragen, zusammenzustellen und an die Europäische Kommission zu übermitteln. Der Datensatz enthält die von den zuständigen Landesbehörden gemeldeten Versuchstiere in aggregierter Form für die Bundesrepublik Deutschland für das Meldejahr 2021.
