
Der EuGH hielt am 21.3.2023 fest, dass die auf europäischen Richtlinien beruhenden Typengenehmigungsvorschriften deutschen Rechts auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber Hersteilem schützen (EuGH ECLI:EU:C:2023:229 = EuZW 2023, 378 Rn. 85 - Mercedes-Benz Group (C-100/21)). Am 8.5.2023 hatte der BGH diese Vorgabe der Luxemburger Richter zu verarbeiten und verhandelte gleich drei Fälle, die Fahrzeuge der VW Gruppe und Mercedes-Benz betrafen, die sich allesamt auf die Anspruchsgrundlage des § 826 BGB stützen und die Rückabwicklung der geschlossenen Kaufverträge verfolgten.
