
Wenngleich die Zahl der von Staatenlosigkeit betroffenen Personen in der Geschichte schon hoher lag, so ist auch die Anzahl mit aktuell zwolf Millionen Menschen immer noch uberaus gros. Die Verminderung der Staatenlosigkeit konnte durch die im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelten volkerrechtlichen Masnahmen erzielt werden. Der groste Erfolg dieser Bemuhungen der internationalen Staatengemeinschaft liegt in der Ausschaltung von Grunden fur Staatenlosigkeit sowie in der Schaffung einer gesicherten Rechtsstellung fur von Staatenlosigkeit betroffene Personen. Die vorliegende Arbeit erhebt den Anspruch ein umfassendes, die volkerrechtsgeschichtliche Entwicklung der Staatenlosigkeit, deren Ursachen und Masnahmen zu ihrer Bekampfung darlegendes Werk zu sein. Ziel ist es, die vielen vorgenommenen Unternehmungen in eine systematisch-chronologische Ordnung zu bringen und so ein umfassendes Bild uber das eher wenig bekannte Phanomen der Staatenlosigkeit zu geben. Dementsprechend ist die vorlie- gende Dissertation in vier Teile unterteilt, die sich mit allen Aspekten der Staatenlosigkeit befassen. Teil I geht dogmatisch-allgemeinen - auch volkerrechtlichen - Fragen zur Staatsangehorigkeit, Staatsburgerschaft und Staatenlosigkeit nach. Teil II zeigt das Auftreten von Staatenlosigkeit in nationalstaatlichem Kontext. Teil III legt die Masnahmen zur Bekampfung der Staatenlosigkeit durch die Staatengemeinschaft dar, wobei neben den volkerrechtlichen Aspekten auch Osterreichs Umgang mit den Konventionen einen Schwerpunkt bildet. Teil IV behandelt die Staatsangehorigkeit der (Ehe)Frau, die Entwicklung zur selbst- standigen Staatsangehorigkeit der Frau und die Probleme, die mit unselbststandiger Staatsangehorigkeit verbunden sein konnen. Der Anhang liefert schlieslich die wichtigsten rechtlichen Dokumente zu der Arbeit, auf die auch im Text immer wieder Bezug genommen wird. Die gegenstandliche Dissertation beschaftigt sich mit Staatenlosigkeit in ihrer volkerrechtlichen Dimension, wobei aufgrund der Geschichte die Staaten Osterreich und Deutschland eine zentrale Rolle spielen. Die osterreichischen Staatenlosen, die nach Zusammenbruch der Monarchie und dem Staatsvertrag von St. Germain-en-Laye in Erscheinung traten, waren zwar nicht die ersten Staatenlosen, aber sie vermehrten ihre Anzahl in Europa ganz erheblich. Mit der Machtergreifung Hitlers in Deutschland setzte eine weitere Welle der Staatenlosigkeit ein, die schlieslich - nach anfanglich noch mehr oder weniger individuellen Ausburgerungen - in der Elften Verordnung zum Reichsburgergesetz und dem massenhaften Entzug der deutschen Staatsangehorigkeit ihren Hohepunkt fand. Osterreich machte es 1933 Deutschland gleich, erlies eine Ausburgerungsverordnung und trug auf diese Weise ebenfalls zur Vermehrung der Staatenlosen bei. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs schritten im Gegenzug die ehemals deutsch besetzten Staaten zur Ausburgerung der deutschen Min- derheiten. Die anfanglichen Versuche der Losung der Staatenlosenproblematik in den 1920er Jahren durch die Kodifikationskonferenz 1930 und weitere Masnahmen zur Unterstutzung der von den Ausburgerungen Betroffenen brachten bescheidene Ergebnisse hervor und scheiterten letztlich. Erst nach Ende des Zweiten Weltkriegs und Grundung der Vereinten Nationen wurde das Problem der Staatenlosigkeit mit mehr Erfolg behandelt, wenngleich dem Ubereinkommen uber die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 und dem Ubereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 nur eine Minderheit der UN-Mitgliedstaaten beitrat. Staatenlosigkeit ist kein Zustand aus der Vergangenheit, der nicht mehr existiert. Sie besteht weiterhin und sie abzuschaffen sollte ein Ziel der internationalen Gemeinschaft sein. Durch die vorliegende Arbeit wird versucht, die - zumindest historischen - Umstande der Staatenlosigkeit einem groseren Personenkreis zuganglich zu machen, der moglicherweise in der Lage sein wird, aktiv zu der weitergehenden Umsetzung der Masnahmen gegen Staatenlosigkeit beizutragen.
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