
handle: 10419/157181
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns dürfte rund 4 Millionen Arbeitnehmer betroffen haben. Da der Mindestlohn in einer Phase mit dynamischem Beschäftigungswachstum eingeführt wurde, waren die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt bisher gering. Auffallend war, dass im Januar 2015 die Anzahl der Zugänge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 94.516 und die Anzahl der Abgänge aus geringfügiger Beschäftigung um 73.941 höher als im Jahresdurchschnitt 2014 war. Es wurden also Minijobs abgebaut und im Gegenzug sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgebaut. Unklar ist, ob dabei auch Stellen verloren gingen. Klar ist hingegen, dass die mindestlohninduzierten Lohnkostensteigerungen auf die Preise überwälzt wurden. Dies ist vor allem in Ostdeutschland sichtbar. Unstrittig ist außerdem, dass die Lohnstruktur gestaucht wurde. Anfang 2015 lagen die Bruttostundenlohnzuwächse ungelernter Arbeitnehmer vor allem in Ostdeutschland deutlich über dem allgemeinen Anstieg. Als effektives Anti-Armutsinstrument erwies sich der Mindestlohn aber nicht. Die Anzahl der sogenannten Aufstocker ist kaum zurückgegangen.
ddc:330
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