
214 ZUSAMMENFASSUNG Der Grundgedanke `des Rechtsschutzes` findet sich in ver- schiedenen Ausgestaltungen in der genossenshaftlichen Rechtsver- folgung. Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den jüngsten Ver- sicherungssparten. Frankreich ist der Ursprungsland der Rechts schutzversicherung. Prozessuale Ungleichheit heisst Ausschluss vom Prozess, vor- zeitige Abbrechung des Prozessses durch Vergleich oder Unter- werfung unter ein von der wirtschaftlich starken partei bestimm- tes Urteil. Der Unbemittelte sieht im Prozess ein zu grosses Riziko. Er verzichtet lieber auf sein Recht, damit er nicht die Folgen des Prozessverlustes zu tragen hat. So bedeutet prozessuale Ungleich heit Verzicht auf das Recht im vorhinhein. Die Gegenseitige macht sich die Prozessangst des wirtschaftlich Schwachen zunutze. Sie merkt, dass er den prozess nicht mehr weiterfuhren will. Das macht es ihr möglich, durch den Abschluss eine Vergleiches mehr zu erwirken, als ihr rechtlich zukommt. Das Armenrecht bietet gegen die aufgezeigten Gefahren nur unzureichenden Schutz. Die Voraussetzungen, die an die Gewaeh- rung des Armenrechts geknüpft werden, sind streng. Weitere Nachteile des Armenrechts liegen darin, dass nur eine einstwei- lige, keine endgültige Kostenbefreiung gewaehrt wird. Rechts- scuhtzversicherung gewaehrt endgültige Kostenbefreiung. Das Ar menrecht wird vom Begüngstigten als ein `Gnadenerweis` empfunden. Anstelle dieser `peinlichen` Einrichtung soil die Rechtsschutzversicherung dem Rechtssuchenden das Gefühl ge ben, dass er nicht Empfaenger einer `Wahltaetigkeit, die nicht se- lig macht` ist, sondern eine Leistung beanspruchen karnı, zu der er selbst einen Beitrag leistet. So wird er aus einem Bittenden ein Fordernder.215 Ihr sozialpolitisches Verdienst besteht darin, dem Versiche- rungsnehmer die Bezahlung von Verfahrenskosten bei Gerichten und Verwaltungsbehorden abzunehmen und dadurch einen er- leichterten `Zugang zum Recht` zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurde gelegentlich schon eine obligatorische Rechtsschutzversi- cherung fur jedermann gefordert. Sie ist ein besonderer Versicherungszweig, eine Passivenver- sicherung, wonach der Versicherer für die Wahmehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmer sorgt. Der Versicherer traegt die dem Versicherungsnehmer durch Führen eines Rechtsstreites erwachsenden notwendigen Aufwen- dungen an Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebuhren. Ferner die Kösten einer Rechtsberatung und für aile rechtlich geregelten Ver- fahren bei der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung. Nach den verschiedenen Rechtsschutzbereichen gliedert sich die Versicherung in : Verkehrs-, Fahrzeug-, Fahrerrechtsschutz, Schutz für Gewerbetreibende und freiberuflich Taetige, Schutz für Lohn-ünd Gehaltsempfaenger, Familienrechtsschutz, Schutz fur Vereine, Schutz für Grundstückeigner und Mieter.
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Hukuk, Insurance, Legal patronage insurance, Law
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